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Kategorie: WEG-Recht

Kappung eines gesunden Baumes

Kappung eines gesunden Baumes

Die Kappung eines gesunden Baumes stellt keine gärtnerische Pflege im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwaltung dar. So hatte ein Miteigentümer einen gesunden Baum gekürzt, um eine bessere Aussicht genießen zu können. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied allerdings, daß es sich dabei um einen unberechtigten Eingriff in das Sondernutzungsrecht der Miteigentümer handelte. (AG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2009, 290a C 6777/08.)

Hausverbot gegen störende Besucher unzulässig

Hausverbot gegen störende Besucher unzulässig

Eine Miteigentümerin einer WEG, die an einer psychischen Erkrankung litt, war auf die Hilfe ihres Lebensgefährten angewiesen, der sie daher öfter in ihrer Wohnung besuchte und auch dort übernachtete. Dabei kam es öfter zu erheblichen Störungen der Nachtruhe anderer Miteigentümer, die daraufhin in einem gemeinsamen Beschluß dem Lebensgefährten ein generelles Hausverbot erteilten. Die Erkrankte erhob dagegen eine Verfassungsbeschwerde und bekam Recht: Das Bundesverfassungsgericht verwies auf Art. 14 Abs. 1 GG (Garantie des Eigentums), der dem Wohnungseigentümer garantiert, die Nutzung seiner Wohnung selbst bestimmen zu können. (BVerfG, Beschluss vom 6.10.2009, 2 BvR 693/09.)

Grillplatz richtig auswählen

Grillplatz richtig auswählen

Eines der zentralen Prinzipien des Zusammenlebens auch in einer WEG ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Dazu gehört es auch, einen offenen Grillplatz so auszuwählen und anzulegen, daß Miteigentümer nicht belästigt werden. In einem vom OLG Bayern verhandelten Fall wurde entschieden, daß ein Miteigentümer einen Grillplatz, den er unter dem Schlafzimmerfenster eines anderen Eigentümers angelegt hatte, verlagern mußte. (OLG Bayern, Az.: 2 Z BR 16/02).

Kurzfristige Vermietung von Wohneigentum

Kurzfristige Vermietung von Wohneigentum

Die Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste ist Teil der zulässigen Wohnnutzung, falls die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt oder die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben. Dabei kommt es nicht auf die Länge des Mietzeitraums (tage- oder wochenweise) an. Eine solche kurzzeitige Vermietung stellt keine gewerbliche Nutzung des Wohneigentums dar. (BGH, Urteil vom 15.01.2010 – VZR 72/09; LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2009 – 11 S 56/08.)

Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen

Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen

Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Anwendungsschreiben vom 15. Februar 2010 mit, daß die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zum 01.01.2009 auf 20 Prozent von 6.000 € (= 1.200 €) verdoppelt wurde.

Nach § 52 Abs. 50b Satz 4 EstG ist die Regelung erstmals für im Veranlagungszeitraum 2009 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.