Grillplatz richtig auswählen
Eines der zentralen Prinzipien des Zusammenlebens auch in einer WEG ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Dazu gehört es auch, einen offenen Grillplatz so auszuwählen und anzulegen, daß Miteigentümer nicht belästigt werden. In einem vom OLG Bayern verhandelten Fall wurde entschieden, daß ein Miteigentümer einen Grillplatz, den er unter dem Schlafzimmerfenster eines anderen Eigentümers angelegt hatte, verlagern mußte. (OLG Bayern, Az.: 2 Z BR 16/02).