Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen
Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Anwendungsschreiben vom 15. Februar 2010 mit, daß die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zum 01.01.2009 auf 20 Prozent von 6.000 € (= 1.200 €) verdoppelt wurde.
Nach § 52 Abs. 50b Satz 4 EstG ist die Regelung erstmals für im Veranlagungszeitraum 2009 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.