Kurzfristige Vermietung von Wohneigentum
Die Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste ist Teil der zulässigen Wohnnutzung, falls die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt oder die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben. Dabei kommt es nicht auf die Länge des Mietzeitraums (tage- oder wochenweise) an. Eine solche kurzzeitige Vermietung stellt keine gewerbliche Nutzung des Wohneigentums dar. (BGH, Urteil vom 15.01.2010 – VZR 72/09; LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2009 – 11 S 56/08.)