Kappung eines gesunden Baumes
Die Kappung eines gesunden Baumes stellt keine gärtnerische Pflege im Sinne einer ordnungsgemäßen Verwaltung dar. So hatte ein Miteigentümer einen gesunden Baum gekürzt, um eine bessere Aussicht genießen zu können. Das Amtsgericht Düsseldorf entschied allerdings, daß es sich dabei um einen unberechtigten Eingriff in das Sondernutzungsrecht der Miteigentümer handelte. (AG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2009, 290a C 6777/08.)