Kinderwagen im Treppenhaus

Kinderwagen im Treppenhaus

Das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus gilt als ein sozialübliches Verhalten und muß geduldet werden, wenn keine sonstige Möglichkeit zum Abstellen zur Verfügung steht. Es entspricht gültiger Rechtsprechung, daß es Eltern nicht zugemutet werden kann, den Kinderwagen täglich – eventuell auch mehrfach – in den Keller oder die Wohnung zu transportieren. (OLG Hamm v. 3.7.2001, 15 W 444/00, NZM 2001, 1084.)

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