Wäschetrockner auf dem Balkon
Ein Wäschetrockner (Kondensattrockner), der von einem Wohnungseigentümer auf seinem Balkon betrieben wird, kann eine unzumutbare Störung darstellen. Eine solche Störung müssen benachbarte Eigentümer nicht hinnehmen. (Deutsches Ständiges Schiedsgericht v. 13.01.2003, Sch/K/VI, ZWE 2003, 298.)