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Kategorie: Mietrecht

Eigenbedarfskündigung

Eigenbedarfskündigung

Grundsätzlich darf ein Vermieter einen bestehenden Mietvertrag kündigen, wenn sich ein Eigenbedarf ergibt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die eigenen Kinder bzw. Großeltern wollen einziehen oder die Räumlichkeiten werden für Verwaltungszwecke benötigt (z.B eine Hausmeisterwohnung).

Nun stellte der BGH fest, dass ein nachträglicher Wegfall des Eigenbedarfs durch den kündigenden Vermieter

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Mieter müssen heizen!

Mieter müssen heizen!

Wie das Landgericht Hagen festgestellt hat, gehört es zu den Pflichten eines Mieters, die gemieteten Räume ausreichend zu heizen, um Schäden an der gemieteten Wohnung zu vermeiden. Unzureichende Heizung der Räume sei geeignet, Frostschäden bzw. Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmelbildung hervorzurufen. Eine nicht ausreichende Heizung sei deswegen ein vertretbarer Kündigungsgrund.

(LG Hagen, Az. 10 S 163/07)