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Kategorie: Mietrecht

Kinderwagen im Treppenhaus

Kinderwagen im Treppenhaus

Das Abstellen eines Kinderwagens im Treppenhaus gilt als ein sozialübliches Verhalten und muß geduldet werden, wenn keine sonstige Möglichkeit zum Abstellen zur Verfügung steht. Es entspricht gültiger Rechtsprechung, daß es Eltern nicht zugemutet werden kann, den Kinderwagen täglich – eventuell auch mehrfach – in den Keller oder die Wohnung zu transportieren. (OLG Hamm v. 3.7.2001, 15 W 444/00, NZM 2001, 1084.)

Nachrüstung von Rauchmeldern

Nachrüstung von Rauchmeldern

Die erstmalige Ausstattung von Mieträumen mit Rauchmeldern stellt eine Modernisierung dar. Die dadurch entstehenden Kosten kann der Vermieter als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.

Auch bei den Kosten einer regelmäßigen, etwa jährlichen Funktionsprüfung der Rauchmelder handelt es sich um Betriebskosten, die umgelegt werden können. Eine Funktionsprüfung stellt keine Mängelbeseitigung dar. (AG Lübeck, Urt. vom 05.11.2007 – 21 C 1668/07)

Kosten der Zwischenablesung

Kosten der Zwischenablesung

Kommt es durch einen Mieterwechsel während des Wirtschaftsjahres zu Kosten etwa aufgrund einer Zwischenablesung, so handelt es sich hierbei um Verwaltungskosten, nicht um Betriebskosten. Diese Kosten dürfen daher nicht auf die Mieter umgelegt werden. (BGH v. 14.11.2007 – VIII ZR 19/07)

Unpünktliche Mietzahlungen

Unpünktliche Mietzahlungen

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.07.2008 (I 24 U 177/07) sind regelmäßig unpünktliche Mietzahlungen nach einer vorherigen Abmahnung ausreichend, um eine fristlose Kündigung des Mietvertrages zu begründen.