Unpünktliche Mietzahlungen
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.07.2008 (I 24 U 177/07) sind regelmäßig unpünktliche Mietzahlungen nach einer vorherigen Abmahnung ausreichend, um eine fristlose Kündigung des Mietvertrages zu begründen.
Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.07.2008 (I 24 U 177/07) sind regelmäßig unpünktliche Mietzahlungen nach einer vorherigen Abmahnung ausreichend, um eine fristlose Kündigung des Mietvertrages zu begründen.