Breitband versus Parabolantenne

Breitband versus Parabolantenne

Wenn ein Haus bereits über einen Anschluß an ein Breitbandkabelnetz verfügt, so ist dies in der Regel ein ausreichender Grund, einem Mieter die Errichtung einer Parabolantenne zu verbieten. Dies gilt auch dann, wenn der Mieter ein besonderes Informationsbedürfnis etwa aufgrund beruflicher Bedingungen geltend macht. (LG Chemnitz v. 30.12.1999, 6 S 5026/99, NZM 2000, 960.)

Auch Ausländer, die über den Anschluß ans Kabelnetz schon Zugriff auf Sender ihrer Heimatländer haben, haben keinen Anspruch auf die Installation einer Parabolantenne, selbst wenn sie für den Empfang via Kabelnetz zusätzlich einen Decoder benötigen. Die Zusatzkosten für den Decoder müssen von der Mietpartei hingenommen werden. (BGH v. 17.4.2007, VIII ZR 63/04, WuM 2007, 380.)

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