WEG-Rechtsreform in greifbarer Nähe?
Die Bundesregierung hat in verschiedenen Gesetzesentwürfen, Stellungnahmen und Pressemitteilungen(1) die Modernisierung des WEG Rechts thematisiert.
Dabei geht es zum einen um die Stärkung der WEGs und Ihrer Mitglieder als Verbraucher, denn hier seien diese gesetzlich nicht gleichwertig geschützt. Eine weitere Forderung ist, eine Zugangsvorraussetzung für Hausverwalter einzuführen. Durch diese dürfte die Tätigkeit als Hausverwalter nur noch ausgeführt werden, wenn vorher ein Qualifikationsnachweis erbracht wird und eine Genehmigung seitens der Gewerbemeldestelle erfolgt. Dies betrifft dann auch z.B. den verbesserten Schutz der WEG-Konten und das Aufklärungsgebot bei Kreditaufnahmen durch die WEG.
Weiterhin sollen die Weichen so gestellt werden, dass die notwendigen Umbauten für behinderten- und altersgerechtes Wohnen einfacher beschlossen und umgesetzt werden können: „Die gegenwärtigen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) wirken im Hinblick auf die Ermöglichung behinderten- und altersgerechten Wohnens teilweise hinderlich, wenn bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich sind, um einen behinderten- und altersgerechten Zugang zu den Wohnungen zu ermöglichen.“ (Drucksache 340/16 vom 21.06.16)
Ob, wann und inwieweit die Umgestaltung des WEG-Rechts stattfinden wird, ist noch nicht ganz klar. Allerdings zeigen die angeführten Themen und der steigende Druck seitens der Regierungsorgane, dass hier in absehbarer Zukunft mit einer Welle von Erneuerungen zu rechnen ist.
(1) Siehe beispielsweise Drucksache 340/16 vom 21.06.2016, Drucksache 18/8084 vom 13.04.2016, Drucksache 496/16 vom 02.09.2016