Eigenbedarfskündigung
Grundsätzlich darf ein Vermieter einen bestehenden Mietvertrag kündigen, wenn sich ein Eigenbedarf ergibt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Die eigenen Kinder bzw. Großeltern wollen einziehen oder die Räumlichkeiten werden für Verwaltungszwecke benötigt (z.B eine Hausmeisterwohnung).
Nun stellte der BGH fest, dass ein nachträglicher Wegfall des Eigenbedarfs durch den kündigenden Vermieter …