Kosten der Öltankreinigung
Die durch die wiederkehrende Reinigung des Öltanks entstehenden Kosten stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Dabei gilt, daß Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen auftreten, in dem Jahr umgelegt werden dürfen, in dem sie entstehen. (BGH, Urteil vom 11.11.2009 – VIII ZR 221/08 (LG Heidelberg).)