Spinne in der Tiefgarage

Spinne in der Tiefgarage

Eine Frau, die sich in einer Tiefgarage vor einer Spinne erschreckt und sich bei einem dadurch verursachten Sturz erheblich verletzt hatte, verklagte den für die Reinigung der Garage zuständigen Hausmeisterservice auf 6.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Das OLG Karlsruhe hat den Hausmeisterservice freigesprochen und festgestellt, daß es sich bei der Begegnung mit der Spinne um ein allgemeines Lebensrisiko handele, das sich auch durch sorgfältige Reinigung nicht vermeiden lasse. Dies gelte insbesondere bei einer offenen Garagenanlage. (OLG Karlruhe, Urteil vom 24.06.2009, 7 U 58/09)

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