Rechte der WEG bei Parabol-Antennen
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muß die eigenmächtige Anbringung einer Parabolantenne durch einen Miteigentümer nicht hinnehmen. Nicht nur muß der Errichtung selbst durch die WEG zugestimmt werden, sondern diese hat auch das Recht, über den Ort, an dem die Antenne angebracht werden darf, zu bestimmen. Die Staatszugehörigkeit des errichtenden Miteigentümers begründet dabei keine Sonderrechte. (BGH, Urteil vom 13.11.2009 – V ZR 10/09 (LG Frankfurt/M.).)