Hundehaltung in Eigentumswohnungen
Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig (2 W 165/03) kann die Hundehaltung in einer Eigentumswohnung durch Mehrheitsbeschluß der Eigentümerversammlung auf einen Hund pro Wohnung beschränkt werden. Das OLG begründete sein Urteil damit, daß nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes die Hundehaltung in einer WEG durch Mehrheitsbeschluß sogar gänzlich verboten werden könne; demnach sei auch eine Beschränkung auf einen Hund pro Wohnung rechtlich zulässig.