Erwerb von Immobilieneigentum durch eine WEG
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft kann Immoblieneigentum erwerben und dementsprechend im Grundbuch als dessen Eigentümer eingetragen werden. Der Beschluß über einen möglichen Erwerb von Immobilien kann dabei ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, wenn hierdurch etwa Bedürfnissen der Eigentümergemeinschaft gedient oder Vorteile für die WEG gesichert werden. (OLG Celle, Beschl. v. 26.02.2008 – 4 W 213/07)