Eigenbedarf auch für den Schwager

Eigenbedarf auch für den Schwager

Auch der Bedarf eines Schwagers kann den Eigenbedarf eines Vermieters ausreichend begründen, wenn zwischen Schwager und Vermieter ein besonders enger Kontakt besteht. (BGH, Beschl. V. 3.3.2009 – VIII ZR 247/08 (LG Hagen).)

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