Die Peterssche Formel

Die Peterssche Formel

Die Peterssche Formel zur Bestimmung der Instandhaltungsrücklage geht davon aus, daß im Laufe von 80 Jahren das 1½-fache der Herstellungskosten (ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) als Instandhaltungskosten anfallen. Bei einer WEG entfallen dabei etwa 65 bis 70 % dieser Kosten auf das Gemeinschaftseigentum.

Zum Beispiel berechnet sich die Rücklage pro Quadratmeter bei einer Anlage, deren Herstellungskosten 1.500 Euro/m² betragen haben so:

1.500 € × 1½ / 80 Jahre = 28,13 €/Jahr

Geht man von einem Anteil von 65 % für das Gemeinschaftseigentum aus, ergeben sich pro Quadratmeter:

28,13 €/Jahr × 65 % = 18,28 €/Jahr

Die Peterssche Formel basiert auf Erfahrungswerten.

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