Die Peterssche Formel
Die Peterssche Formel zur Bestimmung der Instandhaltungsrücklage geht davon aus, daß im Laufe von 80 Jahren das 1½-fache der Herstellungskosten (ohne Grundstücks- und Erschließungskosten) als Instandhaltungskosten anfallen. Bei einer WEG entfallen dabei etwa 65 bis 70 % dieser Kosten auf das Gemeinschaftseigentum.
Zum Beispiel berechnet sich die Rücklage pro Quadratmeter bei einer Anlage, deren Herstellungskosten 1.500 Euro/m² betragen haben so:
1.500 € × 1½ / 80 Jahre = 28,13 €/Jahr
Geht man von einem Anteil von 65 % für das Gemeinschaftseigentum aus, ergeben sich pro Quadratmeter:
28,13 €/Jahr × 65 % = 18,28 €/Jahr
Die Peterssche Formel basiert auf Erfahrungswerten.