Bemessung der Instandhaltungsrücklage

Bemessung der Instandhaltungsrücklage

Nach§ 28 Abs. 2 II. BV dürfen die jährlichen Rückstellungen für Instandhaltungen pro Quadratmeter folgende Höhe nicht überschreiten:

  • bei zurückliegender Bezugsfertigkeit von weniger als 22 Jahren höchstens 7,10 Euro;
  • bei einer solchen von mindestens 22 Jahren höchstens 9 Euro;
  • einer solchen von mindestens 32 Jahren höchstens 11,50 Euro.

So ergibt sich zum Beispiel für eine Wohnung mit 85 qm Wohnfläche in einer 15 Jahre alten Wohnanlage eine monatliche Rückstellung von höchstens 50,29 Euro.

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