Der Frühling steht vor der Tür – Ihr Gärtner auch?
Als Eigentümer mit Garten freuen Sie sich sicherlich auf den Frühling. Denken Sie jedoch rechtzeitig daran einen Auftrag an Ihren Gärtner zu erteilen!
Aktuell ist der richtige Zeitpunkt, um mit Ihrem Gärtner abzusprechen, welche Termine beispielsweise für den Baumschnitt in Frage kommen.
Dies mag zunächst verfrüht wirken. Sie sollten jedoch bedenken, dass Gärtner oder Lanschaftsbauer nur ein bestimmtes Pensum ableisten können. Zudem gibt es auch gesetzliche Regelungen und Richtlinien, die Zeitspannen für bestimmte Gartentätigkeiten regeln. Dies gilt besonders für den fachgerechten Umgang mit Baumbestand, wie etwa der Beschnitt von Bäumen, Hecken, Sträuchern und anderem Gehölz. Das Fällen von Bäumen muss vorab rechtzeitig beantragt werden. Hierbei muss die Fällung als notwendig angegeben oder begründet werden. Erst nach erteilter Genehmigung darf dann das Vorhaben in die Tat umgesetzt werden.
Daher denken Sie frühzeitig an eine Kontaktaufnahme mit den entsprechenden Behörden, Dienstleistern oder zuständigen Bewohnern und lassen Sie sich die Daten gegebenenfalls schriftlich bestätigen.
Haben Sie uns als Verwalter? Prima, denn dann brauchen Sie sich um solche Dinge normalerweise keine Gedanken machen. Sollten Sie dennoch auf Nummer sicher gehen wollen, wenden Sie sich an Ihren Beirat. Dieser kann dann mit uns noch einmal Rücksprache halten.
Grundsätzlich gilt: Je früher Sie Ihre Termine vereinbaren, um so mehr stehen noch zur Auswahl. Anderfalls riskieren Sie, dass Sie bald Ihren Garten vor lauter Bäumen nicht mehr sehen können oder womöglich noch selber zur Heckenschere greifen müssen!