Bauliche Veränderungen (IV) – Blumenkästen

Bauliche Veränderungen (IV) – Blumenkästen

Bei der Anbringung von Blumenkästen am Balkon ist zu unterscheiden, ob diese an der Außenseite fest montiert werden oder auf der Innenseite des Balkon angebracht werden. Die feste Montage an der Außenseite ist als bauliche Veränderung zu betrachten und daher zustimmungspflichtig.

Die Bepflanzung von Blumenkästen ist grundsätzlich frei zulässig, solange der optische Gesamteindruck der Wohnanlage davon nicht beeinträchtigt wird.

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