Bauliche Veränderungen (III) – Blitzschutz
Die Installation einer Blitzschutzanlage wird in der Regel bei der Erstellung einer WEG vorgenommen. Sollte eine spätere Installation notwendig werden, so ist dies als eine Maßnahme ordnungsgemäßer Instandsetzung anzusehen. (OLG Düsseldorf vom 28.6.2000, 3 Wx 163/00, ZMR 2000, 782.)