Bauliche Veränderungen (I) – Außenkamin

Bauliche Veränderungen (I) – Außenkamin

Bei der Errichtung eines Außenkamins handelt es sich um eine bauliche Veränderung, die der Zustimmung der WEG bedarf. Daß eine Zustimmung erforderlich ist, ergibt sich aus einer möglichen optischen Beeinträchtigung oder einer eventuell nachteiligen Rauchentwicklung. (OLG Köln vom 11.2.2000, 16 Wx 9/00, ZWE 2000, 592.)

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