Warmwasserzähler

Warmwasserzähler

Ob bei einer notwendigen Anschaffung von Warmwasserzählern diese gekauft, geleast oder gemietet werden, legt die Versammlung der Wohnungseigentümer durch Mehrheitsbeschluß fest. Dabei muß im Sinne ordnungsgemäßer Verwaltung nicht unbedingt das preisgünstigste Angebot gewählt werden, sondern nur eines, das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlich vertretbar ist. (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23.6.2008 – 3 wx 77/08.)

Die Kommentare sind geschlossen.